Mitarbeiter/in im Bürgerservice
Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis
Sie möchten in einer lebendigen Gemeindeverwaltung mitarbeiten, bringen Engagement und Teamgeist mit und lieben den Kontakt mit Menschen? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Die Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis sucht zur Verstärkung ihres Teams eine/n
dieser wird hiermit gemäß §§ 8 und 9 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2001, LGBL. 52/2002 i.d.g.F. öffentlich ausgeschrieben.
Das Beschäftigungsausmaß beträgt zwischen 15 und 20 Wochenstunden.
Das Mindestgehalt für die Stelle beträgt ab EUR 2.698,20 brutto (Vollzeit) und kann sich durch die Anrechnung von Erfahrungs- und Vordienstzeiten erhöhen.
Der Dienstbeginn ist mit 01.12.2025 vorgesehen. Das zunächst für 1 Jahr befristete Dienstverhältnis wird, nach entsprechender Eignung, in ein unbefristetes Dienstverhältnis umgewandelt.
Das Auswahlverfahren erfolgt nach den maßgeblichen Bestimmungen des OÖ. GDG 2002 unter Beachtung der darin normierten Objektivierungskriterien. Die Marktgemeinde Neumarkt behält sich vor, Vorstellungsgespräche, Hearings, Tests und sonstige fachliche Begutachtungen unter eventueller Beiziehung eines externen Beraters durchzuführen. Die im Zusammenhang mit der Bewerbung und dem Auswahlverfahren anfallenden Kosten werden nicht ersetzt.
BewerberInnen aus dem Gemeindegebiet bzw. Schul- und/oder Pfarrsprengel erhalten bei sonst gleichen Voraussetzungen den Vorzug.
Bewerbungen sind ausschließlich schriftlich mit einem Motivationsschreiben, Lebenslauf mit aktuellem Foto, Nachweis der Schul- und Berufsausbildung, Dienstzeugnisse der bisherigen Arbeitsstellen bis spätestens 03. Oktober 2025 am Marktgemeindeamt Neumarkt im Mühlkreis abzugeben oder so zeitgerecht abzusenden, dass sie bis zu diesem Termin einlangen. Die Bewerbung ist auch in elektronischer Form per smart bewerben möglich.
Für nähere Auskünfte und Informationen steht Ihnen der Amtsleiter Ing. Gerald Wiesinger, Tel. 07941/8255-17 gerne zur Verfügung.
Der Bürgermeister
Mag. Christian Denkmaier
*) Österreichische Staatsbürgerschaft wird auch durch die Staatsangehörigkeit eines Landes erfüllt, dessen Angehörigen Österreich aufgrund des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländer/-innen
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